Investitionsmaßnahmen in Essen: Umsetzung von Förderprogrammen im 1. Halbjahr 2022

Mit dem Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2024 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt und das Essener Stadtbild positiv gestaltet. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für Kindertagesstätten, Schulen sowie Verwaltungsgebäude, Straßen und Plätze aber auch Sportanlagen. Neben eigenen Mitteln aus dem städtischen Haushalt ruft die Stadt dafür Fördermittel von Bund und Land in Millionenhöhe ab.

In der heutigen Ratssitzung (28.09.) wurde über den aktuellen Stand der Maßnahmen und Mittelabrufe im ersten Halbjahr 2022 informiert, die aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II (KInvFöG I und II) sowie dem Förderprogramm "Gute Schule 2020“ finanziert werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I (KInvFöG I)

Der Förderzeitraum von KInvFöG I endet zum 31. Dezember 2023, bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle angemeldeten Fördermaßnahmen beendet werden. Von den insgesamt 55 angemeldeten Maßnahmen wurden bis zum Ende des 1. Halbjahres 2022 bereits 53 baulich fertiggestellt und 52 bereits vollständig mit dem Fördergeber abgerechnet. Bis zum Ende des Jahres 2022 sollen die beiden finalen Maßnahmen baulich fertiggestellt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von rund 64 Millionen Euro vollständig und fristgerecht im Verlaufe des Jahres 2022 umgesetzt und abgerechnet werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (KInvFöG II)

Im Rahmen des Förderprogramms KInvFöG II erhält die Stadt Essen 56,7 Millionen Euro, die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Innerhalb dieses Finanzierungsrahmens sollen Stand jetzt 26 Maßnahmen umgesetzt werden. Insgesamt wurden im Rahmen des Förderprogramms bereits 40,3 Millionen Euro verausgabt, darüber hinaus wurden Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 26,4 Millionen Euro erteilt. Mit Ablauf des 1. Halbjahres 2022 wurden bereits 16,8 Millionen Euro abgerufen.

Von den insgesamt 26 geplanten Maßnahmen wurden bisher drei Maßnahmen beendet und abgerechnet, alle anderen befinden sich in der Bauausführung. Nach heutigem Stand können alle Maßnahmen des Förderprogramms KInvFöG II fristgerecht fertiggestellt und abgerechnet werden.

"Gute Schule 2020"

Über das Förderprogramm "Gute Schule 2020" hat die Stadt Essen einen Kreditrahmen in Höhe von 81,4 Millionen Euro eingeräumt bekommen, der in den letzten Jahren komplett abgerufen wurde. Die Verwendung der Darlehen ist jeweils innerhalb von 48 Monaten nach Mittelabruf gegenüber der NRW.BANK nachzuweisen. Bis November 2022 wird die Stadt Essen Verwendungsnachweise in Höhe der zweiten Jahrestranche von 2018 von über 24 Millionen Euro fristgerecht vorlegen.

Im Bereich der investiven Großmaßnahmen sind aufgrund der aktuellen Preisentwicklung Kostensteigerungen zu beobachten. Alle investiven Großmaßnahmen befinden bereits in der Bauausführung, unter anderem die Hövelschule in Altenessen-Süd und die Geschwister-Scholl-Realschule in Borbeck.

Von den insgesamt 32 konsumtiven Kleinmaßnahmen wurden bereits 30 Maßnahmen mit rund 6 Millionen Euro Gesamtvolumen fertiggestellt und beendet, dazu gehören beispielsweise die Sanierung von Dächern, Heizungsanlagen oder Fenstern an verschiedenen Schulstandorten. Darüber hinaus konnten 22 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Millionen Euro bereits abgeschlossen werden.

Alle Maßnahmen liegen aktuell im Zeit- und Kostenrahmen und können nach heutigem Planungsstand fristgerecht abgerechnet werden.

Zum Hintergrund:

Fördermittel von Bund und Land sowie Investitionsmittel des städtischen Haushalts ermöglichen das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen. Dabei fließen insgesamt rund 618 Millionen Euro in die verschiedenen Bauprojekte, von denen die Stadt rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur selbst investiert.

Im Rahmen von Kapitel 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) stehen der Stadt Essen rund 64 Millionen Euro zur Verfügung, die vor allem in die Lärmbekämpfung und energetische Sanierungen investiert werden. Als Erweiterung dient KInvFG Kapitel 2 mit einem Volumen von rund 57 Millionen Euro, die der Verbesserung der Schulinfrastruktur zu Gute kommen. Mit weiteren 82 Millionen Euro werden mithilfe des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ("Gute Schule 2020") Maßnahmen im schulischen Bereich umgesetzt.

Insbesondere aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden die Förderzeiträume aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen erneut verlängert.

Weiterführende Informationen stehen auf der Website www.essen.de/sip zur Verfügung.

Herausgeber: Stadt Essen, Presse- und Kommunikationsamt

Foto: Moritz Leick, Stadt Essen